Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur STUVA-Tagung 2025 ist über unser Online-Buchungssystem vorzunehmen. Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung und Rechnung per E-Mail. Die Online-Anmeldung schließt am 14.11.2025. Danach ist nur noch die Anmeldung vor Ort mit Zuschlag möglich. Um in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen zu werden, muss die Anmeldung bis zum 31.10.2025 bei uns eingegangen sein. Die Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis kann bei der Anmeldung vom Teilnehmer abgelehnt werden.

2. Tagungsgebühren

Der Erwerb eines Teilnehmertickets berechtigt zur Teilnahme an den Vorträgen zum Tunnelbau und an den Vorträgen zum Tunnelbetrieb/Planung. Für die Teilnahme an der Tagung werden folgende Gebühren erhoben (umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a UStG):

KategorieFrühbucher bis
30.09.2025
Normal ab dem
01.10.2025 (1)
(1) Eingang der Anmeldung bei der STUVA; bei Vor-Ort-Registrierung Aufschlag in Höhe von 30 € auf den Normaltarif
(2) Der Mitgliedertarif wird ausschließlich Beschäftigten von STUVA-Mitgliedsfirmen gewährt. Bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme erfolgt eine entsprechende Nachforderung. Mitgliedsfirmen, die mehr als 15 Teilnehmer registrieren, wird ab dem 16. Teilnehmer ein zusätzlicher Rabatt in Höhe von
10 % auf die Tagungsgebühr gewährt.
(3) Kopie des Studierendenausweises ist vorzulegen
STUVA-Mitglieder (2)490 €540 €
Nicht-Mitglieder600 €650 €
Studierende (3)50 €50 €
Festabend
(inkl. Essen und Getränke,
inkl. 19% USt.)
90 €90 €

 

Vertretern der Fachpresse kann auf Antrag und gegen Vorlage des Presseausweises kostenfreier Zutritt zu allen Vorträgen der STUVATagung und zur STUVA-Expo gewährt werden (jeweils eine Person je Verlag).

Die Tagungsgebühren umfassen folgende Leistungen:

  • einen Satz Tagungsunterlagen, Tagungsveröffentlichung
  • Teilnahme an den Vortragsveranstaltungen zum Tunnelbau und Tunnelbetrieb/Planung mit Simultanübersetzung Deutsch/ Englisch und Englisch/Deutsch
  • Zugang zur begleitenden Fachausstellung STUVA-Expo
  • Teilnahme an einer der Fachbesichtigungen
  • Kaffee, Tee und Wasser während der Kongresspausen
  • Netzkarte zur Nutzung des ÖPNV im Stadtgebiet München, gültig für die Dauer der Veranstaltung

Die Tagungsgebühr ist für die gesamte 2-tägige Vortragsveranstaltung fällig. Tickets für einzelne Blöcke oder Tageskarten werden nicht angeboten.

3. Festabend

Am 25. November lädt die STUVA die Tagungsteilnehmer zu einem Festabend ein. Der Festabend findet im CCH ab 20:00 Uhr statt (Einlass ab 19:45 Uhr, mit Empfang ab 18:30 Uhr) und umfasst ein gemeinsames Abendessen, einschließlich Getränke. Der Kostenbeitrag beträgt pro Person 90 € (inkl. 19 % USt.).

4. Stornierungen durch Teilnehmer, Rückerstattungen

Stornierungen sind schriftlich per Post oder per E-Mail an die STUVA zu richten. Dabei wird eine Gebühr in Höhe von 60 € fällig (USt.-frei), sofern die Abmeldung bis zum 31.10.2025 bei der STUVA eingeht. Bei Abmeldungen nach diesem Termin oder bei Nichterscheinen des gemeldeten Teilnehmers ist die Gesamtsumme in voller Höhe fällig. Für jeden bereits registrierten Teilnehmer kann bis zum 31.10.2025 kostenfrei einmalig ein Ersatzteilnehmer benannt werden.

5. Zustellung der Teilnehmertickets

Die Teilnehmertickets werden den Teilnehmern aus EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz per Post zugestellt. Im Falle des Zahlungseingangs nach dem 14.11.2023 werden die Teilnehmerkarten im Tagungsbüro hinterlegt und müssen dort von den Teilnehmern abgeholt werden. Teilnehmer aus anderen Ländern erhalten ihre Tickets aus organisatorischen Gründen unabhängig vom Zahlungseingang nicht per Post, sondern am Tagungsbüro in Hamburg.

6. Pandemie, Haftung und Schadenersatz

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es zu erneuten behördlichen Auflagen aufgrund der Coronapandemie oder einer sonstigen Pandemie oder Epidemie kommen sollte, werden wir alle die Veranstaltung betreffenden behördlichen Anordnungen umsetzen und ggf. die Teilnahmebedingungen entsprechend anpassen. Den Veranstaltern gegenüber können jedoch in keinem Fall Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn die Durchführung der Tagung ganz oder teilweise pandemiebedingt oder durch behördliche Verordnungen, oder durch unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder durch höhere Gewalt erschwert oder unmöglich wird. Die Veranstalter übernehmen ferner keine Haftung für Personen- oder Sachschäden während der Veranstaltung.