Anerkennung durch Ingenieurkammern

Die STUVA-Tagung wird regelmäßig von den Ingenieurkammern als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung anerkannt.

Die aktuelle Bewertung der STUVA-Tagung durch die Ingenieurkammern der Länder können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen:

Ingenieurkammer Zielgruppe Zeiteinheiten / Details
Bayerische Ingenieurkammer-Bau Mitglieder der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau 16,00 Punkte ingenieurtechnisch

allgemein berufsbezogen 0,00

Registriernummer F210701
Brandenburg Mitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer Die Kammermitglieder können sich die Teilnahme gem. der BBIK-Weiterbildungsrichtlinie eigenverantwortlich in der Punktetabelle vermerken.
Ingenieurkammer Hessen KdöR Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen

Beratender Ingenieur
Freiwilliges Mitglied selbständig
Bauvorlageberechtigung
pro Veranstaltungstag 16 Unterrichtseinheiten (UE)
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Teilnehmer der Ingenieurkammer-Bau NRW wie folgt:

Beratende Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO)
Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO)
saSV für Erd- und Grundbau (§ 2 Abs. 2 FuWO)
öbuvSV in diesem Sachgebiet (§ 2 Abs. 2 FUWO)
14,00 Fortbildungspunkte

Seminar-Nr. 58120

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz KdöR Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz 5 Fortbildungspunkte für Veranstaltungstag 1

6 Fortbildungspunkte für Veranstaltungstag 2

Referenz-Nr. RP-1545-092021
Ingenieurkammer Saarland Mitglieder der Ingenieurkammer des Saarlandes

6 Fortbildungspunkten für den 1. Veranstaltungstag
8 Punkte für den 2. Veranstaltungstag

Ingenieurkammer Thüringen KdöR Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen

Die Ingenieurkammer Thüringen empfiehlt Ihren Mitgliedern die Teilnahme an der STUVA-Tagung als geeignete Weiterbildungsveranstaltung.
Veranstaltungskalender

Ingenieurkammer Baden-Württemberg Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg Gemäß Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg können sich deren Mitglieder für absolvierte Fortbildungsveranstaltungen unter Berücksichtigung fachlicher Inhalte Fortbildungspunkte vergeben. 

 

Nachfolgende Ingenieurkammern verfügen nicht über eine gesetzliche Grundlage, welche die Mitglieder verpflichtet, einen Nachweis über besuchte Weiterbildungsmaßnahmen gegenüber der Kammer zu erbringen. Ein Punktesystem entfällt entsprechend:

  • Baukammer Berlin,
  • Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen KdöR,
  • Hamburgische Ingenieurkammer-Bau KdöR,
  • Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern,
  • Ingenieurkammer Niedersachsen KdöR,
  • Ingenieurkammer Sachsen,
  • Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt KdÖR,
  • Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

Eine Teilnahmebescheinigung können Sie unmittelbar nach der Veranstaltung in Ihrem Teilnehmeraccount abrufen. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage auch eine individuelle Bescheinigung aus.