Anerkennung durch Ingenieurkammern
Die STUVA-Tagung wird regelmäßig von den Ingenieurkammern als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung anerkannt.
Die aktuelle Bewertung der STUVA-Tagung durch die Ingenieurkammern der Länder können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen:
Ingenieurkammer | Zielgruppe | Zeiteinheiten / Details |
---|---|---|
Bayerische Ingenieurkammer-Bau | Mitglieder der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau | 16,00 Punkte ingenieurtechnisch allgemein berufsbezogen 0,00 Registriernummer F210701 |
Brandenburg | Mitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer | Die Kammermitglieder können sich die Teilnahme gem. der BBIK-Weiterbildungsrichtlinie eigenverantwortlich in der Punktetabelle vermerken. |
Ingenieurkammer Hessen KdöR | Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen Beratender Ingenieur Freiwilliges Mitglied selbständig Bauvorlageberechtigung | pro Veranstaltungstag 16 Unterrichtseinheiten (UE) |
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen | Teilnehmer der Ingenieurkammer-Bau NRW wie folgt: Beratende Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO) Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO) saSV für Erd- und Grundbau (§ 2 Abs. 2 FuWO) öbuvSV in diesem Sachgebiet (§ 2 Abs. 2 FUWO) | 14,00 Fortbildungspunkte Seminar-Nr. 58120 |
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz KdöR | Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz | 5 Fortbildungspunkte für Veranstaltungstag 1 6 Fortbildungspunkte für Veranstaltungstag 2 Referenz-Nr. RP-1545-092021 |
Ingenieurkammer Saarland | Mitglieder der Ingenieurkammer des Saarlandes | 6 Fortbildungspunkten für den 1. Veranstaltungstag |
Ingenieurkammer Thüringen KdöR | Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen | Die Ingenieurkammer Thüringen empfiehlt Ihren Mitgliedern die Teilnahme an der STUVA-Tagung als geeignete Weiterbildungsveranstaltung. |
Ingenieurkammer Baden-Württemberg | Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg | Gemäß Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg können sich deren Mitglieder für absolvierte Fortbildungsveranstaltungen unter Berücksichtigung fachlicher Inhalte Fortbildungspunkte vergeben. |
Nachfolgende Ingenieurkammern verfügen nicht über eine gesetzliche Grundlage, welche die Mitglieder verpflichtet, einen Nachweis über besuchte Weiterbildungsmaßnahmen gegenüber der Kammer zu erbringen. Ein Punktesystem entfällt entsprechend:
- Baukammer Berlin,
- Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen KdöR,
- Hamburgische Ingenieurkammer-Bau KdöR,
- Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern,
- Ingenieurkammer Niedersachsen KdöR,
- Ingenieurkammer Sachsen,
- Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt KdÖR,
- Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.
Eine Teilnahmebescheinigung können Sie unmittelbar nach der Veranstaltung in Ihrem Teilnehmeraccount abrufen. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage auch eine individuelle Bescheinigung aus.