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STUVA-Tagung 2021 mit 2G-Plus-Regelung

Ihre Gesundheit und Sicherheit liegt uns am Herzen! Deshalb werden wir den Zutritt zur STUVA-Tagung nur Teilnehmern gestatten, die geimpft oder genesen sind (2G) und zusätzlich einen negativen COVID-19-Antigen-Schnelltest vorweisen können (2G-PLUS).

 

Sehr geehrte Teilnehmende der STUVA-Tagung und STUVA-Expo 2021, 

mit Datum vom 22.10.2021 hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass wir (freiwillig) das 2G-Optionsmodell gemäß aktueller CoronaVO für das Land Baden-Württemberg umsetzen werden. Danach dürfen an der STUVA-Tagung 2021 vom 24. bis 26. November in Karlsruhe nur geimpfte und genesene Personen teilnehmen (2G-Regel)

Damit war die Möglichkeit verbunden, in der damals noch erwarteten sogenannten „Basisstufe“, auf das Tragen von Masken in Innenräumen zu verzichten. Wir hatten aber bereits darauf hingewiesen, dass bei der STUVA-Tagung die 2G-Regel auch weiterhin in der „Warn-“ und „Alarmstufe“ gelten soll, wobei in diesen Stufen allerdings das Tragen einer medizinischen Maske wieder notwendig wird. Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie hat nun dafür gesorgt, dass die Warnstufe gilt. Allerdings ist zu erwarten, dass in Kürze die dritte und höchste Stufe, die Alarmstufe, in Kraft tritt. Damit würde die ohnehin freiwillig gewählte 2G-Regel auch von Amts wegen gelten und damit auch die Maskentragpflicht bestehen.

Nach intensiven Beratungen hat der Vorstand der STUVA nun beschlossen, die Sicherheit aller Teilnehmer proaktiv noch weiter zu erhöhen und nur noch Teilnehmer zuzulassen, die zusätzlich auch eine offizielle Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Antigen-Schnelltest vorlegen können. Dies entspricht der kürzlich in der Politik diskutierten 2G-Plus-Regel, mit deren Einführung allerdings auch kurzfristig gerechnet werden muss.

Diese Regelung gilt für alle Veranstaltungsteile (Tagung, Festabend, Expo und Exkursionen).

Das Schutzkonzept für die STUVA-Tagung ist also zweistufig: Der Hauptansteckungsgefahr durch ungeimpfte Personen wird durch die 2G-Regel wirkungsvoll begegnet. Zusätzlich wird durch die Vorlage eines negativen Tests durch die geimpften Personen die Gefahr, dass jemand aktuell mit dem Virus infiziert ist, deutlich herabgesetzt. 

Daneben wird auch durch die Wahl und die Bestuhlung der Räumlichkeiten versucht, günstige Randbedingungen zu schaffen: So ist beispielsweise die Raumplanung für den Festabend deutlich „lockerer“ als bei den früheren Tagungen, indem der Abstand der Tische vergrößert wurde und zusätzlich größere Flächen für Stehtische vorgesehen wurden. Außerdem ist vor dem Zutritt zum Festabend bei jedem Teilnehmer eine berührungslose Kontrolle der Körpertemperatur vorgesehen, wobei Personen mit einer erhöhten Temperatur der Zutritt zum Festsaal verwehrt wird. 

Wir glauben, dass wir damit auch vor dem Hintergrund zu erwartender rechtlicher Verschärfungen eine bestmögliche Sicherheit für alle teilnehmenden Personen gewährleisten können. Wir bitten um Verständnis für die daraus für jeden Einzelnen resultierenden Unannehmlichkeiten und den höheren Aufwand (z. B. für die Durchführung eines Tests). Sie schützen damit aber sich selbst und andere.

Was bedeutet dies für Sie? 

  • Die Teilnahme an der STUVA-Tagung und STUVA-Expo 2021 ist für Sie ausschließlich dann möglich, wenn Sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind und einen gültigen Nachweis darüber erbringen können (gemäß § 4 der aktuellen CoronaVO von Baden-Württemberg; Zulässige Ausnahmen regelt § 5 der CoronaVO).
  • Zusätzlich benötigen Sie eine offizielle Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Antigen-Schnelltest. Bitte lassen Sie sich bereits vor Ihrer Abreise testen, da ein Test vor Ort aus logistischen Gründen nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich ist (dies würde mehrere Stunden dauern). Hinweis: Entsprechende „Bürgertests“ sind seit dem 13.11.2021 wieder kostenlos möglich.
  • Die Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis am ersten Veranstaltungstag wird aus unserer heutigen Sicht als ausreichend für die gesamte Veranstaltung angesehen. Das bedeutet, dass auch für den Zutritt am zweiten Tag (25.11.2021) ein Test vom 23.11.2021 ausreicht. Eine erneute Testung am ersten Veranstaltungstag (24.11.2021) ist also nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen. Wir beabsichtigen, Ihnen dazu am ersten Tag ein Test-Kit kostenlos zur Verfügung zu stellen und appellieren an Ihre Eigenverantwortung, diesen Test auch durchzuführen. Dies gilt vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Verordnung mit der die vorgenannte Regelung möglicherweise verschärft wird.
  • Bitte halten Sie beim Betreten des Gebäudes ihr gültiges (digitales) Impf- bzw. Genesenenzertifikat und die Bescheinigung über den negativen Test bereit! Diese werden vor Ort in Karlsruhe beim Zutritt überprüft.
  • In allen Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Diese darf nur abgenommen werden, um Speisen oder Getränke zu sich zu nehmen (also z. B. beim Festabend am Tisch).

Falls neue gesetzliche Regelungen erfolgen, die nicht durch die vorstehenden Maßnahmen abgedeckt sind, werden wir Sie umgehend informieren.